Quelle: (c) Badische Zeitung, Mittwoch 10.08.2011

Der Erste soll die Zeche zahlen: Über MeinVZ hatte Christoph Stüber vor zwei Jahren zur Massenparty auf Sylt eingeladen. Nun stellt die Gemeinde ihm das Aufräumen in Rechnung. Kostenpunkt: 20.000 Euro.
Als Christoph Stüber vor zwei Jahren die Idee hatte zu seiner “fetten Beachparty”, wie er sie nennt, verschwendete er keinen Gedanken daran, dass auf opulente Feste meist unweigerlich auch ein ausgiebiger Kater folgt. Warum auch? Er dachte zumindest, er habe nicht viel zu verlieren: Es ist Weihnachten 2008, Christoph Stüber ist ein arbeitsloser Spieler und sitzt bei einem Freund in Busdorf alleine vorm Computer. Weil er an den Automaten zu viel fremdes Geld verzockt hat, versteckt er sich hier im Norden Schleswig-Holsteins vor seinen Gläubigern. Die Freundin hat ihn verlassen, und der heute 28-Jährige ist so weit, dass er eine Therapie anfangen möchte in einer Entzugsklinik.
Warum sich nicht anschließend mit einer Feier belohnen, dachte er sich damals und beschloss, um sich die trüben Gedanken zu vertreiben, für den Sommer ein paar Kumpels zu einer Strandfeier auf die Insel Sylt einzuladen.
Wird die Party auf Sylt zum Präzedenzfall?
Die Seite Facebook, mit deren Hilfe sich heute Massen zu Partys oder Protesten zusammenrotten, hatte damals ein paar hunderttausend User in Deutschland – heute sind es knapp 20 Millionen. Von Flashmobs, die, übers Internet zusammengerufen, wie die Heuschrecken über Orte und Veranstaltungen herfallen, sprach noch niemand. Vielleicht hatte Christoph Stüber damals wirklich nicht die Folgen geahnt, als er, um seine Party bekannt zu machen, das Netzwerk MeinVZ benutzte, das ihm sein Freund gerade vorgestellt hatte. Vielleicht dachte er sich wirklich nichts dabei, wie er heute beteuert, als er dort die Gruppe “Alle man auf Westerland” gründete.
So zumindest lautet Christoph Stübers eigene Version. Der Verwaltungsbeamte Hans-Wilhelm Hansen aus Westerland kennt eine andere, und die könnte Christoph Stüber nun richtig teuer zu stehen kommen. Und ihm eine bundesweite Prominenz verschaffen. Dann nämlich, wenn er mit seiner Einladung zu einem Präzedenzfall würde, der allen anderen Partyfreunden ein für alle Mal die Lust auf einen Feier-Flashmob nehmen dürfte.
Denn wie inzwischen viele seiner Kollegen in anderen Gemeinden stellt sich der Sylter Ordnungsamtschef die Frage, wer für den ganzen Partyspaß aufkommen soll. Die Gäste bringen ihre Getränke selber mit, aber das Aufräumen hinterher überlassen sie nicht nur in Westerland gerne der Kommune, in die sie gerade eingefallen sind. Sie nehmen auch gerne deren Gesundheitsversorgung oder Toiletten in Anspruch – ohne zu zahlen.
Ordnungsverfügung noch vor Partybeginn
Auch in Hamburg fragt man sich derzeit, wer den Polizeieinsatz am Wohnsitz der armen Tessa bezahlen soll. Die hatte per Internet versehentlich die ganze Facebook-Gemeinde zu ihrer 16. Geburtstagsfeier gebeten; Polizisten mussten sie im Juni von 1500 ungeladenen Gästen befreien.
Für Stübers Party auf Sylt hatten gar 13.500 Partyfreude ihr Kommen angesagt. Der Kommunalbeamte Hansen hatte daraufhin im Frühsommer 2009 schnell beschlossen, dass in seinem Fall nicht die Kommune die Rechnung übernehmen wird. Diesmal sollte derjenige zahlen, der für den ganzen Spaß verantwortlich ist. Weil dies für den 59-Jährigen ganz klar Christoph Stüber ist, hat er ihm bereits, bevor die erste Bierflasche am Strand geköpft war, eine Ordnungsverfügung zukommen lassen.
Darin ließ er Stüber wissen, er solle sich doch bitte um die Sanitärversorgung der Party kümmern, Toiletten etwa, und auch um die Sanitätsversorgung – für Notfälle. Er nannte ihm eine bestimmte Zahl von Mülleimern, die aufzustellen seien. Dass Stüber die Einladung ins Rathaus annahm und sich dort vor der Feier mit den Behördenvertretern traf, wertete der Ordnungsamtschef als Bestätigung, dass der junge Mann auch sich selbst als Veranstalter sah. Weil dieser aber schnell signalisierte, dass er keine Mülleimer zur Hand habe, veranlasste Hansen alles Nötige und schickte dem Einladenden die Rechnung.
Wer soll zahlen?
Seitdem sind zu dessen 20.000 Euro Spielschulden weitere 20.000 Euro gekommen, die die Gemeinde Westerland von ihm fordert. Etwa 8000 Euro Zockerkredite hat er schon abgestottert, aber weil er irgendwann wieder auf die Füße kommen möchte, hat er Widerspruch gegen den Kostenbescheid der Gemeinde eingelegt. “Wir können gern losziehen bis vors Gericht”, sagt der Partyfreund.
Selbst sein Kontrahent Hansen ist sich nach 40 Jahren in verschiedenen Verwaltungen nicht ganz sicher, wie die Sache vor Gericht ausgehen wird. Es sei ein neues Phänomen, sagt der Beamte, ein Präzedenzfall, zu dem man in der juristischen Lektüre “nichts, schlichtweg nichts” finde. Er selbst hätte diese Dinge gerne grundsätzlich geregelt: Warum sollen ohnehin klamme Gemeinden Geld dafür ausgeben, damit ein paar junge Leute ihren Spaß haben, bei dem sie eine Menge Müll und schlimmstenfalls sogar Sachschäden hinterlassen?
Christoph Stüber wiederum sieht nicht ein, warum er tausende Euro zahlen soll, nur weil er irgendwann einen Eintrag in einem Netzwerk hinterlassen hat. “In meinen Augen ist das ein fieses Spiel.” Gut, er habe den Leuten damals über Lautsprecher gesagt, sie sollten sich ruhig und freundlich verhalten. Gut, er ist von einem Fernseh-Team begleitet worden, hat sich extra T-Shirts bedrucken lassen und sich von den Gästen feiern lassen. Aber soll er deshalb jahrelang Schulden abstottern?
Der Kreis Nordfriesland muss nun entscheiden, ob Stüber als Veranstalter der Feier bluten muss oder als ein sogenannter Zweckveranlasser von der Zahlung entbunden wird. Oder war er gar ein Störer? Dann, sagt Ordnungsamtschef Hansen, wäre er sogar zusätzlich auch ordnungsrechtlich zu belangen.
Verwaltungsnahe, aber netzweltfremde Vorstellung
Der Beamte hat ein paar Ideen, wie man Facebook-Partys künftig verhindern kann. Es müsse ein Genehmigungstatbestand geschaffen werden, sagt er. Wenn jemand so eine Gruppe in ein Netzwerk stelle, müsse der Betreiber mit der betroffenen Gemeinde klären, ob das in Ordnung gehe. Erst dann dürfe die Veranstaltungsankündigung freigeschaltet werden. Das ist eine verwaltungsnahe, aber netzweltfremde Vorstellung. Schon jetzt machen sich Internetaktivisten einen Spaß daraus, möglichst viele Leute zu fremden Sommerfesten oder Diskussionen einzuladen – als eine Art Protest. Mit Hansens Ideen wird man das wohl kaum regeln können.
Heute, sagt der Kommunikationswissenschaftler Jan Schmidt, der am Hamburger Hans-Bredow-Institut forscht und das Buch “Heranwachsen mit dem Social Web” herausgegeben hat, brauche man eben keinen Fernsehmast mehr, um viele Menschen von den eigenen Geburtstagsfeierplänen wissen zu lassen. Für eine schnelle Verbreitung sei es nur wichtig, dass man ein paar dicke Knoten in den Netzwerken kennt – Menschen, die viele Freunde haben, am besten ganz andere als man selbst. “Das Internet schafft die Chance, dass wir auch auf Informationen stoßen, die am Rande unseres eigenen sozialen Netzwerks liegen.” Dennoch versucht er, die Gemüter zu beruhigen: Facebook-Partys seien nicht der Alltag, es handele sich vielmehr um wenige, besonders spektakuläre Ereignisse. Ein “Einzelphänomen” nennt er sie.
Für ähnlich gelagerte Events mit 14-Tage-Rhythmus wie die Auftritte grölender Fußballfans auf dem Weg zum Stadion greife der Staat dagegen klaglos in die Tasche, wundert sich Christoph Stüber. Er will seine Aktion im Nachhinein auch als Sozialkritik verstanden wissen. Junge Leute wollten die Sylter Verwalter eben nicht auf ihrer “Etepetete-Insel” haben. Für die älteren Touristen werde der Müll doch auch weggeräumt. Zumindest in einem Punkt ist er sich mit Hans-Wilhelm Hansen einig. Das Ganze sei eine komplizierte Angelegenheit.